RA. Jung berät und vertritt Sie als Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht außergerichtlich und gerichtlich in den Bereichen:
- Gestaltung letztwillige Verfügungen / Testamente / Erbverträge,
- Gestaltung Hofübergabeverträge,
- bei Erbstreitigkeiten um den Hof - auch nach der Höfeordnung,
- Auseinandersetzungen in Erbengemeinschaften,
- Geltendmachung bzw. Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen,
- Testamentsvollstreckung.
- Streit mit dem Finanzamt um Anerkennung des landwirtschaftlichen Betriebes (Abgrenzung zur Liebhaberei),
- Streit mit dem Finanzamt wegen Steuernachforderungen
- Beratung und Vertretung bei vorbeugenden Selbstanzeigen wegen verschwiegener Einkünfte - auch bei Kapitaleinkünften im Ausland (Schweiz, Österreich, Luxemburg u.s.w.) und Strafverteidigung im Steuerstrafverfahren,
- Beratung / Gestaltung auf dem Gebiet der Erbschafts- und Schenkungssteuer, insbesondere auch
- bei der Gestaltung der Hofübergabe / Unternehmensnachfolge.
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- Dr. Christian Halm
Adresse:
Lutherstr. 14
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