Jagd- und Waffenrecht

Das Jagd- und Waffenrecht führt zu einer Vielzahl von rechtlichen Problemen.

Wir vertreten Jagdscheininhaber und Waffenbesitzer gegenüber den zuständigen Behörden sowie in Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren.

Wir erstellen Ihnen maßgeschneiderte Jagdpachtverträge und Wildschadensregelungen und vertreten Ihre Interessen bei der Errichtung von Eigenjagdbezirken, Abrundungen von Jagdbezirken und Problemen bei Jagdpachtverträgen.

In einem Schadensfall fertigen wir für Sie die Schadensmeldung gegenüber der Jagdhaftpflichtversicherung und der gesetzlichen Unfallversicherung sowie gegenüber privaten Unfallversicherungen.

Wir unterbinden für Sie Jagdstörungen (strafbewehrte Unterlassungserklärungen, Unterlassungsklagen und Strafanzeigen), vertreten Sie in Jagd- und Wildschadensverfahren und erstellen für Sie gesellschaftsrechtliche Verträge im Bereich der Jagd.

Schließlich kümmern wir uns auch um weitere Fragen, die mit der Jagd zusammenhängen (z.B. Errichtung einer Jagdhütte im Außenbereich, Rechtsfragen im Zusammenhang mit Hundezucht und Verkauf, Nachfolgeregelungen bei Jagdpachtverträgen, Erstellung von Vereinsstatuten, Genossenschaftssatzungen).

RA Dr. Christian Halm ist selbst Jagdpächter und Nachsuchehundeführer. Er ist darüber hinaus Mitglied des Rechtsausschusses der Vereinigung der Jäger im Saarland und Prüfer im Fach Jagdrecht.

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Ihr Agrarjurist

Dr. Christian Halm

Kontakt

 

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06821/9210-99

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