Lohnunternehmer

Der landwirtschaftliche Lohnunternehmer trägt eine hohe Verantwortung für den Betrieb des Auftraggebers.

Ihm obliegt u.a. die ordnungsgemäße, Einsaat, die richtige Feldbearbeitung, die fristgerechte Ernte. Der Erfolg vieler Landwirte hängt nicht zuletzt von der Qualität der Arbeit des Lohnunternehmers ab.

Allein die Mitgliedsbetriebe der Maschinenringe bewirtschaften bundesweit ca. 7.800.000 ha LF, und damit ca. 49 % der deutschen LF. Mit ca. 2.400 Mitarbeitern erwirtschaften die Maschinenringe mit ihren Tochtergesellschaften einen Gesamtumsatz von 924 Mio €.

Insgesamt gibt es ca. 3.000 Lohnunternehmen im Haupterwerb mit einem Dienstleistungsumsatz von 1,75 Mrd. € und ca. 13.000 festen sowie ca. 15.000 Saisonarbeitskräften. Arbeiten werden in über 300.000 landwirtschaftlichen Betrieben ausgeführt.

Die rechtlichen Fragen beschäftigen sich mit den Bereichen

  • Arbeitsrecht (in Zusammenarbeit mit unseren Fachanwälten für Arbeitsrecht)
  • Versicherungsrecht
  • Haftpflichtrecht
  • Maschinenbruchversicherung
  • Werkvertragsrecht
  • Dienstvertragsrecht
  • Verkehrssicherungspflichten

Gerne unterstützen wir Sie bei Ihren Fragen.

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Ihr Agrarjurist

Dr. Christian Halm

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