
Bei der Entscheidung, ob Verträge mit Betreibern von Windkraft-, Biogas- oder Photovoltaikanlagen geschlossen werden sollen, empfiehlt es sich die Verträge im Vorfeld prüfen zu lassen. Das selbe gilt für Gesellschaftsverträge und Verträge mit Banken. Häufig werden Verträge geschlossen, deren rechtlichen Konsequenzen erst später erkannt werden.
Gerne unterstützen wir Sie bei Genehmigungsverfahren, in denen sich Behörden oder Gemeinden „querstellen“.
In Verfahren nach dem BauGB oder dem BImSchG, beraten wir Sie und begleiten die Baumaßnahme von Anfang bis Ende, wobei wir sowohl mit Ihren Architekten und Gutachtern zusammenarbeiten, als auch auf eigene Sachverständige zurückgreifen können.
Gerne ist RA Dr. Christian Halm bereit, bundesweit in Ihrem Verein oder Verband Vorträge zu einem Thema Ihrer Wahl zu halten.
Frau Abecker:
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