
Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat durch Urteil vom 28.04.2009, AZ: 3 K 697/08, einen Gebührenbescheid für die Ausstellung einer Bescheinigung nach § 8 der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung aufgehoben.
Das Bundesverwaltungsgericht hat durch Beschluß vom 21.07.2008, AZ: 3 B 12/08 (OVG Münster), entschieden, dass die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze, unter welchen Voraussetzungen die Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit gemäß § 5 Abs. 2 Waffengesetz widerlegt werden kann, auch nach der Neufassung der Vorschrift durch das Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts vom 11.10.2002 weiterhin anwendbar ist.