
Ein Landwirt fuhr mit seiner Zugmaschine und Spritzgestänge auf einer öffentlichen Straße, als er mit einem Pkw zusammenstieß.
Der Kläger war Eigentümer einer 16-jährigen Zuchtstute. Diese lief mit mehreren anderen Pferden auf einer Koppel neben einer Straße, als eine Hochzeitsgesellschaft vorbeifuhr.
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, ist der Tierhalter verpflichtet, den entstandenen Schaden zu ersetzen (§ 833 Satz 1 BGB).
Ein Landwirt wollte Heu kaufen. Dazu besichtigte er das Heu ungepreßt beim Verkäufer.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in einem Urteil vom 17.06.1999 (Az. 4 U 132/98-170/99) die Berufung eines Pferdehalters als unbegründet zurückgewiesen, der die Inhaberin einer Pferdepension verklagt hatte, weil sein Pferd an einer Kolik gestorben war.
Das Amtsgericht Ottweiler hat durch Urteil vom 06.06.2008, AZ: 16LW1/08, die Klage einer Hundebesitzerin gegenüber einem Landwirt abgewiesen.
Das Landgericht Kaiserslautern hat unter dem Aktenzeichen 4 O 570/07 eine Nachsuche aus Februar 2006 juristisch aufgearbeitet.
Das Landgericht Oldenburg hat in einer Entscheidung im Frühjahr dieses Jahres die Klage eines Hühnerhalters abgewiesen, der Schadenersatz für zwei getötete Shamohühner haben wollte.
Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem Beschluss vom 27.09.2005, AZ: 9 W 45/05 Stellung genommen zu der Frage, inwieweit der Halter von Nutztieren bei Straßenverkehrsunfällen haftet.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem Urteil vom 16.03.1998 (Az 1 U 114/97) entschieden, daß der Eigentümer eines Pferdes gegenüber einem Ballonfahrer einen Anspruch auf Schadensersatz hat.