
Das Amtsgericht St. Ingbert hat durch Urteil vom 11.05.2006, AZ: 3 C 65/06, entschieden, dass die Klage eines Landwirtes abzuweisen war.
Das Amtsgericht Neunkirchen hat durch Urteil vom 29.09.2008, AZ: 13 C 512/05, die Klage eines Landwirtes gegen einen Jagdpächter auf Wildschadensersatz abgewiesen.
Das Amtsgericht Neunkirchen hat durch Urteil vom 20.10.2006, AZ: 4 C 512/05, die Klage zweier Jäger gegen einen Landwirt abgewiesen, die keinen Wildschaden bezahlen wollten.
Das Amtsgericht Merzig hat durch Urteil vom 16.10.2009, Aktenzeichen 23 C 471/09 die Klage eines Jagdausübungsberechtigten gegen einen Landwirt abgewiesen.
Das Amtsgericht Landstuhl hat in zwei Entscheidungen vom 10.10.2006, AZ: 2 C 260/06 und 2 C 529/06 einen Jäger zum Wildschadensersatz rechtskräftig verurteilt.
Das Amtsgericht Neunkirchen Mitte hat durch Urteil vom 02.04.2009, AZ: 13 C 1108/08, den Vorbescheid bezüglich des Ersatzes von Wildschaden der Stadt Neunkirchen aufgehoben.
Das Amtsgericht Neunkirchen hat durch Anerkenntnisurteil vom 06.01.2009, AZ: 4 C 1109/08, der Klage eines Jägers stattgegeben und unter Aufhebung des Vorbescheides der Stadt den Wildschaden auf 0,00 Euro festgesetzt. Der Jagdpächter hat sich mit seiner Klage gegen eine Ersatzpflicht auf dem Grundstück des Beklagten gewehrt. Zur Begründung hat der klagende Jäger ausgeführt, dass er zum Ersatz des Schadens nicht verpflichtet sei, da auf dem Grundstück die Jagd ruhe oder dauerhaft nicht ausgeübt werden dürfe. Im vorliegenden Fall bestehe ein örtliches Verbot auf dem Grundstück, auf dem sich nicht nur Komposthaufen befanden, die durch Metallgitter begrenzt waren. Vielmehr befanden sich in der Nähe auch ein Gartenhäuschen und ein Wohnwagen. Ferner handelte es sich bei dem Garten um einen an eine Behausung unmittelbar anstoßenden eingefriedeten Hausgarten. Schließlich handelte es sich um einen Obstgarten im Sinne des § 32 Bundesjagdgesetz ohne die üblichen Schutzvorrichtungen, die unter...
Das Amtsgericht Merzig hat durch Urteil vom 07.08.2009, AZ: 23 C 562/08, die Klage eines Jagdausübungsberechtigten gegen einen Landwirt als unbegründet abgewiesen.
Das Amtsgericht Neunkirchen hat durch Urteil vom 16.09.2009, AZ: 13 C 1110/08, der Klage auf Aufhebung eines Vorbescheides zu Lasten des Jagdausübungsberechtigten stattgegeben.