

Spätestens mit dem Zugunglück im April 2008, in dem bei Fulda ein ICE mit einer Schafsherde kollidierte, wurden sich insbesondere die Schaf- und Rinderhalter wieder des Risikos bewußt, das mit der Tierhaltung verbunden ist.
Dem hessischen Schäfer entstand damals ein Schaden von ca. 15.000 €, der Bahn ein Schaden von mehreren Millionen Euro.
Der Vortrag beschäftigt sich mit den Grundlagen der Tierhalterhaftung, den Anforderungen, die die Rechtsprechung an die Weide, die Zäune, die Hütehunde und die Tierhalter und -hüter stellt. Es werden spezielle Probleme des Viehtriebs aufgezeigt und Maßnahmen, die nach einem Ausbruch getroffen werden müssen.
Schließlich wird aufgezeigt, welche Möglichkeiten der Schadensabwehr bestehen und wie eigene Schäden effektiv abgerechnet werden.
RA Dr. Christian Halm
Fachanwalt für Agrarrecht