

Die Getreidepreise unterliegen in den letzten Jahren starken Schwankungen. Beeinflusst wurden die Preise im Jahr 2010 von extremen Witterungsbedingungen in Deutschland, einer Hitzewelle in Russland, Weißrussland und der Ukraine und dem Exportstopp aufgrund der Torfbrände in Russland.
Das Jahr 2011 war bislang nicht weniger turbulent. Die Ereignisse in Algerien, Ägypten und Libyen bestimmten die Preise in den letzten Monaten, jetzt ist es die anhaltende Trockenheit, aufgrund derer fast keine Vorkontrakte mehr geschlossen werden. Hinzu kommen weltweite Börsenspekulationen, das die Ereignisse in dem japanischen Atomkraftwerken, die geänderte Umweltpolitik in Deutschland, die verstärkte Förderung von Biogasanlagen und eine Vielzahl weiterer Faktoren (z.B. der Klimawandel), die die Preise verändern, ohne dass der Landwirt hierauf einen Einfluss hat.
Landwirte, die ihre Ware vor der Ernte verkaufen, machen sich gegebenenfalls schadensersatzpflichtig, wenn sie ihre vertraglichen Pflichten (Menge und Qualität) nicht erfüllen.
Soweit der Landhandel das von den Landwirten durch Kontrakte im Vorfeld erworbene Getreide bereits vor der Ernte weiterverkauft hat, war er zum Teil zur Erfüllung seiner eigenen vertraglichen Verpflichtungen zu Deckungskäufen gezwungen.
Erstmals machte der Landhandel im Jahre 2010 in einer Vielzahl von Fällen gegenüber den Landwirten den ihm entstandenen „Schaden“ geltend.
In dem Vortrag werden die rechtlichen Grundlagen des Getreidehandels anhand praktischer Beispiele dargestellt eine Risikobewertung vorgenommen.
RA Dr. Christian Halm
Fachanwalt für Agrarrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Verwaltungsrecht