

Das Wildschadensverfahren gehört zu den streitigsten Verfahren im Bereich des Landwirtschaftsrechts.
Dass die hierzu ergangenen Urteile häufig das Unverständnis einer der Beteiligten hervorrufen, liegt daran, dass das Vorverfahren von der Gemeinde durchgeführt wird, die an einem sich anschließenden Klageverfahren in der Regel nicht beteiligt ist, dass das Gesetz sehr kurze Fristen vorgibt, die von Seiten des Landwirts eingehalten werden müssen und dass es eine Vielzahl von Urteilen gibt, deren Inhalte kaum noch überschaubar sind.
Der Vortrag beschäftigt sich mit
Es wird erörtert, wann der Landwirt seinen Anspruch auf Ersatzpflicht verliert oder in welchen Fällen ihm kein Anspruch auf Ersatz zusteht.
Es wird dargelegt, wie der Schaden korrekt geltend gemacht werden muss und welche Pflichten der Landwirt bei der Schadensmeldung beachten muss.
Dabei werden die jüngsten Urteile des Bundesgerichtshofes vom 15.04.2010 und 05.05.2011 umfassend dargestellt.
Eine erfolgreiche Geltendmachung eines Wildschadens setzt jedoch nicht nur voraus, dass der Schaden ordnungsgemäß gemeldet ist, das Vorverfahren muss auch fehlerfrei durchgeführt werden und der Schaden muss nachgewiesen werden.
In dem Vortrag werden schließlich Fragen der Beweissicherung und die Vor- und Nachteile von Vereinbarungen außerhalb des Vorverfahrens dargestellt. Ferner wird erörtert, wann eine Gemeinde gegebenenfalls ersatzpflichtig wird.
RA Dr. Christian Halm
Fachanwalt für Agrarrecht
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
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