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Antragstellung für Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in Land- und Forstwirtschaft

Anträge zur Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft können noch bis 30. September gestellt werden.

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) teilt mit, dass Arbeitnehmer, die rentenversicherungspflichtig in der Land- und Forstwirtschaft tätig waren, einen Antrag auf Ausgleichsleistung bei der Zusatzversorgungskasse beantragen können. 


Anspruchsberichtigt ist, wer eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht, am 01.07.2010 das 50. Lebensjahr vollendet hatte und für die letzten 25 Jahre vor Rentenbeginn eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigungszeit von 180 Kalendermonaten (also 15 Jahren) in der Land- und Forstwirtschaft nachweist. 


Für Antragsteller aus den neuen Bundesländern gilt als zusätzliche Voraussetzung, dass diese nach dem 31.12.1994 noch mindestens 6 Monate in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb rentenversicherungspflichtig gearbeitet haben.


Die maximale Leistungshöhe beträgt zur Zeit monatlich 80 € für Verheiratete und 48 € für Ledige.
Um bis zum 01.07.19 bereits entstandene Zahlungsansprüche zu sichern, muss die Antragstellung bis zum 30.09.19 erfolgen.
Bei späterer Antragstellung können Leistungen nur für den Zeitraum nach dem 01.07.19 beansprucht werden.

Weitere Informationen finden Sie auf www.zla.de.
 

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