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Bundesprogramm „Wolf“ beschlossen

Nach einer neuen Förderrichtlinie können Wanderschäfer Zuschüsse für Schutzeinrichtungen gegen Wölfe erhalten.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat nun die Richtlinie zur Förderung der Wanderschäfer für Maßnahmen zum Schutz der Herde vor dem Wolf, kurz das Bundesprogramm „Wolf“, erlassen. 

Dieses soll Wanderschäfer bei Maßnahmen, die dem Schutz der Herde vor dem Wolf dienen, finanziell unterstützen.

Zuwendungsberechtigt sind nur Wanderschäfer im Haupt- oder Nebenerwerb, deren Herde im Zeitraum vom 01.04.19 bis 01.10.19 aus mindestens 200 Wanderschafen besteht, die zum 15.07.19 über ein Jahr alt sind.
Außerdem darf die im Eigentum stehende oder angepachtete Fläche nicht mehr als 40 Hektar beihilfefähige Fläche umfassen.

Der überwiegende Teil der Flächen, auf denen die Wanderschafhaltung betrieben wird, muss von den zuständigen Behörden als Wolfsverbreitungs- oder Wolfspräventionsgebiet ausgewiesen sein.

Ersetzt werden die Mehraufwendungen, die für den Schutz der Herde in Wolfs- und Wolfspräventionsgebieten aufgebracht werden müssen, jedoch pauschal höchstens 36 € pro anerkanntem Wanderschaf.

Der Antrag kann im Zeitraum vom 15.07.19 bis zum 31.08.19 gestellt werden, später eingehende Anträge sind nicht mehr zuzusprechen.

Weitere Informationen und insbesondere auch das Anmeldeformular mit Hinweisen zu den einzureichenden Anlagen finden Sie unter https://www.ble.de/Bundesprogramm_Wolf.

 

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