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Kranken- und Unfallversicherung für Saisonarbeitskräfte

Auch Saisonarbeitskräfte sollten bzw. müssen über eine Kranken- und eine Unfallversicherung verfügen.

Insbesondere bei Personen, die in Ihrem Heimatland gar keiner Beschäftigung nachgehen oder solche, die keine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben, sollte in Deutschland eine solche Versicherung abgeschlossen werden. 

Wenn die Versicherung bei der Hanse Merkur stattfinden soll, so werden ab Juli 2019 Anmeldungen per Fax oder E-Mail nicht mehr akzeptiert.

Mitglieder des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau haben aber die Möglichkeit, auf der Website des BWV im Rahmen eines Onlineportals die Anmeldung durchzuführen.

Zu beachten ist immer, dass eine Versicherung grundsätzlich frühestens ab dem Tag der Anmeldung greift, nicht jedoch rückwirkend. 

Bei Fragen zu diesem Thema beraten wir Sie gerne:

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