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Tierarzthaftung bei Tod eines behandelten Pferdes

Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass ein Veterinär 250.000 € Ersatz für den Tod eines wertvollen Sportpferdes leisten muss, dass infolge seiner Behandlung gestorben ist.

Im zu Grunde liegenden Fall erkrankte ein Sportpferd, das an den Olympischen Spielen teilnehmen sollte, an Husten.

Der behandelnde Tierarzt spritzte dem Tier daraufhin ein homöopathisches Mitteln, woraufhin dieses anfing zu krampfen und sodann an einem anaphylaktischen Schock starb.

Die Eigentümerin des Pferdes forderte daraufhin vom Tierarzt Schadensersatz in Höhe von 1,75 Millionen.

Dies beurteilten die Gerichte als zu hoch angesetzt. Dass der Eigentümerin ein Schadensersatz zustehe, bejahten sie jedoch.

Dieses Urteil basiert nicht darauf, dass dem Tierarzt ein Behandlungsfehler vorzuwerfen wäre.

Laut den Richtern hätte er die Eigentümerin aber auf die Gefahren und Risiken einer solchen Behandlung hinweisen müssen. Hierzu hätte auch gehört, auf ein etwaiges Todesrisiko hinzuweisen.

Wegen dieses Aufklärungsmangels hafte er.
 

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