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Versicherungsschäden am Haus und die Versicherung zahlt nicht

Was kann man tun, wenn nach einem Schadenseintritt am Haus die Versicherung nicht zahlt? 

Es kommt leider häufig vor, dass an einem Haus ein Schaden durch Sturm, Hagel, Wassereintritt oder Feuer auftritt, die Versicherung jedoch nicht zahlt.

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland rät in einem solchen Fall dazu, zunächst einmal die Police zu prüfen, ob der Schaden überhaupt gedeckt ist.

In einem weiteren Schritt ist zu prüfen, welche Überprüfungspflichten in der Police für den Versicherungsnehmer vorgesehen sind. Wird der Schaden nämlich in einem solchen Fall dadurch verursacht, dass der Versicherungsnehmer Dinge nicht ordnungsgemäß instandgehalten hat, so ist eine Leistungsverweigerung wahrscheinlich.

Zu beachten ist auch, dass, wenn ein Schaden erst einmal eingetreten ist, der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, diesen nicht noch ausufern zu lassen.

Das bedeutet, man darf nicht einfach zusehen und abwarten, sondern muss Maßnahmen ergreifen, damit sich der Schaden nicht noch vergrößert.

Bevor man allerdings bei Fachfirmen gewisse Notreparaturen in Auftrag gibt, sollte man der Versicherung den Schaden in jedem Fall melden, den von der Fachfirma erstellten Kostenvoranschlag mit der Bitte um Freigabe einreichen und -unter Hinweis auf die Dringlichkeit- auch die Möglichkeit geben, den Schaden zu begutachten.

Tut man dies nicht und werden vorher Reparaturen vorgenommen, so könnte die Versicherung später im Rechtsstreit bestreiten, dass die Beschädigungen überhaupt so vorlagen.

Wenn es gar nicht anders geht, so sollte der Handwerker auf jeden Fall eine Menge Fotos fertigen und auch protokollieren, was er warum, wo und wie vorgenommen hat.

Da in solchen Fällen oft die Zeit drängt, die Versicherungen sich aber leider oft Zeit mit der Freigabe lassen, gibt es die Möglichkeit, bei Gericht ein selbstständiges Beweisverfahren zu beantragen.

Bei einem solchen begutachtet ein gerichtlich bestellter Sachverständiger den Schaden und sichert so die Beweise für ein späteres Klageverfahren. Der Schaden kann dann behoben werden und „in Ruhe“ das Klageverfahren durchgeführt werden.

Wenn bereits darüber gestritten wird, ob das Wetter überhaupt so war, dass ein Versicherungsfall vorliegt, so helfen Auskünfte des Deutschen Wetterdienstes oft weiter. 

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