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Wildschadensermittlung im Raps nach der Ernte

Das AG St. Goar hat in einem Urteil vom April 2017 bestätigt, dass es unproblematisch sei, einen Ertragsschaden erst nach der Ernte festzustellen.

Gerade bei dicht- und hochgewachsenen Rapsfeldern seien Schadensflächen vor der Ernte oft nicht erkennbar. 

Der Schadenermittlung liege eine Schätzung zu Grunde, die immer mit gewissen Ungenauigkeiten verbunden sei. 

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