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Immissionsschutz eines landwirtschaftlichen Betriebes gegenüber einem anderen landwirtschaftlichen Betrieb

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte über einen Fall zu entscheiden, bei dem ein landwirtschaftlicher Betrieb sich gegen Immissionen eines anderen landwirtschaftlichen Betriebs wendete. 

Im Jahre 2015 zog ein Landwirt vor das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit der Begründung, ein benachbarter Landwirt überschreite die Grenzen der zulässigen Geruchsbelästigung.

Das Verwaltungsgericht gab dem Kläger zunächst recht; vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen wurde mit Urteil vom November 2015 jedoch deutlich, dass das Verwaltungsgericht die Immissionswerte falsch berechnet hatte.

Es hatte sowohl die vom klägerischen Betrieb, als auch die vom Betrieb des Beklagten ausgehenden Gerüche zusammengezählt.

Dies darf jedoch nicht so berechnet werden, da sonst jeder Landwirt die Tätigkeit eines anderen Landwirtes in der Nachbarschaft verhindern könnte.
 

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