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In Ausnahmefällen ist der Abschuss von Wölfen erlaubt

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom Oktober 2010 entschieden, dass es Ausnahmen vom Verbot der absichtlichen Tötung von Wölfen geben kann.

Im EU-Recht ist verankert, dass die absichtliche Tötung von Wölfen verboten ist.

Aufgrund einer Vorlage durch das oberste finnische Verwaltungsgericht hat nun der EuGH geurteilt, dass es von diesem Verbot Ausnahmen geben kann, wenn die gewisse Voraussetzungen erfüllt sind.

Diese Voraussetzungen sind sehr strikt zu handhaben. 

So müssen die Behörden unter anderem ein klares Ziel definieren und wissenschaftlich belegen, dass der Abschuss der Tiere diesem Ziel dient und dass es keine Alternativen gibt. 

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