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Kein Schadensersatz wegen Wolfsriss

Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat entschieden, dass für die Gewährung von Schadensersatz wegen eines Wolfsangriffs dieser bewiesen sein muss, und nicht nur wahrscheinlich sein darf.

Im zu Grunde liegenden Fall klagte ein Landwirt auf Schadensersatz in Höhe von 950 €.

Er führte aus, der Tod des Kalbes sei auf einen Wolfsangriff zurückzuführen.

Beweisen konnte er dies jedoch nicht. 

Das Gericht führte aus, dass allein der Umstand, dass die Beteiligung eines Wolfes nicht ausgeschlossen werden könne, für das Zusprechen von Schadensersatz nicht ausreiche.

Weiter führte das Gericht aus, dass der vom Landwirt verwendete Weidezaun auch nicht zur Abwehr von Wölfen geeignet gewesen sei.
 

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