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Sonderkultur / Ökologische Landwirtschaft

Als Sonderkulturen werden die Bereiche der Pflanzenproduktion bezeichnet, die als besonders arbeits- und kapitalintensiv gelten. Darunter fallen unter anderem:

  • Weinbau
  • Obstanbau
  • Hopfen
  • Feingemüse
  • Gemüse
  • Tabakanbau
  • Gewürzanbau
  • Arzneipflanzen
  • Blumenkulturen
  • Baumschulen außerhalb geschlossener Waldgebiete

Für viele Sonderkulturen gelten besondere rechtliche Regeln in der Produktion und im Handel.

Dasselbe gilt für die ökologische Landwirtschaft mit der Produktion von Bioerzeugnissen. Auch hier sind zwingend Kenntnisse von den verschiedenen rechtlichen Regelungen erforderlich. Zusätzlich sind die Regelungen der einzelnen Verbände (Biokreis, Bioland, Biopark, Demeter, Ecoland, Ecovin, Gäa, Naturland, Verbund Ökohöfe) zu beachten.

Als Betriebsinhaber bieten wir Ihnen eine kostenlose mündliche Erstberatung an, sofern deutsches Recht anwendbar ist.

 

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