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Neue Energien

Die neuen Energien sollen unsere energetische Zukunft absichern. Hierzu werden langfristige Verträge geschlossen, die in jedem Fall vor der Unterzeichnung geprüft werden sollten. In vielen Verträgen finden sich Formulierungen, die dem Landwirt bzw. Grundstückseigentümer eher schaden als nützen. Wir vertreten in den Verhandlungen mit den Betreibern Ihre Interessen als Landwirt oder Grundstückseigentümer.

Beim Leitungsbau prüfen wir, inwieweit die Leitungen akzeptieren müssen, bei Biogasanlagen kontrollieren wir die Gesellschaftsverträge, die bei Drittbetreibern in der Regel mit dem Landwirt abgeschlossen werden und begleiten das Genehmigungsverfahren.

Als Betriebsinhaber bieten wir Ihnen eine kostenlose mündliche Erstberatung an, sofern deutsches Recht anwendbar ist.

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