RA Dr. jur. Christian Halm 06821 9210-98

Waldbau

Wir vertreten Waldbesitzer, Waldbauern, Forstbetriebsinhaber, Waldarbeiter, Lohnunternehmer, Staatsbetriebe, Förster und holzverarbeitende Unternehmen.

Die Rechtsberatung behandelt unter anderem folgende Probleme:

  • Umwandlungsgenehmigung
  • Wildschäden
  • Erstaufforstung
  • Weihnachtsbaum-, Schmuckreisig- und Kurzumtriebskulturen
  • Arbeits- und Beamtenrecht
  • Verkehrssicherungspflichten
  • Berufsgenossenschaft
  • Forst- und Naturschutzbehörden
  • Rückeschäden
  • das Fällen falscher Bäume
  • Problemen mit Waldnachbarn
  • Straßen- und Wegerechte
  • Vertragsstreitigkeiten
  • Vereinbarkeit von Holzerntemaßnahmen mit dem jeweiligen Landeswaldgesetz (Kahlschlagproblematik und Wiederaufforstungsverpflichtung)
  • Holzverkaufsverträge
  • Bewirtschaftungsverträge
  • Anbau und Ernte von Energieholz im Wald
  • Holzdiebstähle
  • Beratung forstlicher Zusammenschlüsse
  • Vertretung in Ordnungswidrigkeitsverfahren nach den Landeswaldgesetzen
  • Nutzungsbeschränkungen
  • das Erstellen von Satzungen und Verträgen für Forstbetriebsgemeinschaften (e.V., w.V., e.G., GmbH, AG und KG), forstlichen Vereinigungen und Forstbetriebsverbänden, Realverbänden, Hauberggenossenschaften, Markgenossenschaften, Gehöferschaften und ähnlichen

Als Betriebsinhaber bieten wir Ihnen eine kostenlose mündliche Erstberatung an, sofern deutsches Recht anwendbar ist.

Direkt anrufen und kompetent beraten lassen.

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